Stellungnahmen Flächennutzungsplanes
Einleitung zu den veröffentlichten Stellungnahmen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet „Erholung“ Neuhaus
Im Rahmen des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsdorf wurden zahlreiche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Diese Stellungnahmen wurden durch die zuständigen Fachstellen geprüft und sind aus rechtlicher und planerischer Sicht abwägbar. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte der Gemeinderat das Verfahren an dieser Stelle nicht weiterführen dürfen und es wäre nicht zur Einleitung eines Ratsbegehrens gekommen.
Nachfolgend finden Sie den originalen Wortlaut der Gemeinde Adelsdorf, der den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die Bedeutung der veröffentlichten Abwägungen erläutert:
"Eingestellt: 8. Mai 2025 (15:20 Uhr)
Geändert: 12. Mai 2025 (13:10 Uhr) Niederschrift ergänzt mit Stellungnahme privat 24
Im Zuge der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für das geplante Sondergebiet „Erholung“ in Neuhaus hat die Gemeinde Adelsdorf sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Innerhalb der festgelegten Fristen wurden zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, die durch das beauftragte Ingenieurbüro Valentin Maier systematisch erfasst und abgewogen wurden. Das vollständige Abwägungsdokument steht der Bevölkerung in transparenter Form zur Verfügung.
Was ist wichtig zu wissen?
Alle Einwände wurden geprüft. Es wurde durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt festgestellt, dass sämtliche eingegangenen Stellungnahmen abwägbar sind. Das bedeutet, dass Hinweise, die auf den ersten Blick wie ein Ausschlussgrund wirken, im Rahmen einer rechtlichen und planerischen Anpassung oder durch Auflagen bei der Bauplanung so berücksichtigt werden können, dass eine Genehmigung möglich wäre.
Gemeinde und Landratsamt
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen direkt an die Gemeindeverwaltung Adelsdorf und/oder das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wenden.
Transparenz und Beteiligung
Die Gemeinde Adelsdorf setzt auf einen offenen, demokratischen Prozess. Da sämtliche eingegangenen Stellungnahmen „abwägbar“ sind – also keine davon das Projekt grundsätzlich ausschließt, hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür entschieden, die Bürgerinnen und Bürger direkt einzubeziehen und nach Ihrer Meinung zu fragen.
Der Gemeinderat hat hierzu die Durchführung eines Ratsbegehrens zur Klärung der Frage, ob die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans fortgeführt werden soll, am 30. April 2025 beschlossen. Die Fragestellung lautet wie folgt:
Sind Sie dafür, dass das aktuelle Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich der Flurnummer 329 der Gemarkung Neuhaus zur eventuellen Realisierung eines Wellnesshotels weitergeführt wird?
Diese Fragestellung und das weitere Prozedere wurden gemeinsam mit allen Fraktionssprechern im Gemeinderat und Vertretern der Initiative gegen das Wellnesshotel erarbeitet und der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.
Transparente Grundlage
Die Veröffentlichung der Abwägungsdokumentation stellt ebenso wenig eine Vorfestlegung dar, wie die eingegangenen Stellungnahmen eine endgültige Entscheidung vorwegnehmen. Vielmehr dient sie als transparente Grundlage für den weiteren Austausch. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen und ihre Perspektiven aktiv in die weitere Entwicklung einzubinden."